Nachrichten

Einträge: 882
Seiten:    1-20  21-40  41-60  61-80  81-100  101-120  121-140   »


Mehr Geduld für Familien

Kinder sind nur Anhängsel von Erwachsenen. Diese Botschaft hat der Gesetzgeber in das Sozialgesetzbuch II – Hartz IV – geschrieben. Dort ist für Kinder kein eigenes Existenzminimum in Euro und Cent festgelegt. Es steht dort lediglich, dass ein Kind 60, 70 oder 80 Prozent des Existenzminimums eines Erwachsenen braucht.

Ministerialverwaltung und Parlamentarier haben sich bei der Formulierung des Gesetzes nicht mal die Mühe gemacht, wirklich zu überprüfen, was ein Kind braucht. Das Verfassungsgericht wird diesen Fehler am kommenden Dienstag korrigieren.
Wenn es darüber hinaus auch noch urteilt, dass alle Regelsätze neu berechnet werden müssen, ist das aber kein Grundsatzurteil gegen die Arbeitsmarktreform. Hartz IV einzuführen, war richtig. Die Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt zeigen das. Aber: Die Gesetze sind damals im Eilverfahren durchs Parlament gegangen. Dabei sind viele handwerkliche Fehler begangen worden. Diese gilt es nun zu korrigieren. Ein zentraler Punkt sind die Regelsätze: Dass Kinder in einem bestimmten Alter weniger Geld brauchen als Erwachsene, darf getrost bezweifelt werden. Kinder wachsen – brauchen also häufiger neue Schuhe oder Kleidung als Erwachsene. Kinder sollen lernen – der Bedarf für Bildung ist im Regelsatz bislang gar nicht enthalten. Wenn Studien heute nachweisen, dass Armut in Deutschland vor allem aus Bildungsarmut entsteht, muss hier dringend nachgebessert werden, um diese Kinder nicht vollständig abzuhängen.
Zweimal hat die Regierung in den vergangenen zwei Jahren das Kindergeld erhöht – um die Lage von Familien mit Kindern zu verbessern. Familien, die von Hartz IV leben müssen, sind damit aber offensichtlich nicht gemeint. Ihr erhöhtes Kindergeld wird mit den anderen staatlichen Leistungen verrechnet. Unterm Strich bleibt für diese Familien also alles beim Alten. Natürlich kann man dieses Vorgehen begründen. Aber eine Politik, die die Lage von Kindern verbessern will, kann nicht 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien ausschließen.
Zumal diese Familien auf anderen Wegen auch belastet werden: Für die Praxisgebühr oder die Zusatzbeiträge der Krankenkassen bekommen Hartz-IV-Empfänger keinen Ausgleich. Das ohnehin knappe Haushaltsbudget wird weiter eingeschränkt. Der Regelsatz wird deswegen nicht angepasst. Wie beim Kindergeld. Das ist zumindest konsequent. Fair ist es aber nicht.

Ullrich Waschki



Zurück