Familie
Ein Recht auf Enkel
„Haben Großeltern ein Recht, ihre Enkel zu sehen?“, fragt Mia D. (Name geändert). Die Kibo-Leserin sieht nach der Scheidung ihres Sohnes das geliebte Enkelkind kaum noch. Wir haben eine Expertin gefragt und herausgefunden: Grundsätzlich haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln.Doch der Gesetzgeber hat – salopp gesagt – eine Hintertür eingebaut. In Paragraph 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: „Großeltern ... haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn es dem Wohl des Kindes dient.“ Dieser Nachsatz kann in der Praxis zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Umgangsrechts führen. Im Streitfall müssen nämlich Großeltern den Nachweis führen, dass der Kontakt zu Oma und/oder Opa dem Kindeswohl dient. Im übrigen gilt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern: Das Erziehungsrecht der Eltern hat Vorrang.
Nach Auskunft von Birgit Kemming, Anwältin für Familienrecht in Hannover, versuchen die Familiengerichte grundsätzlich, „auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken“. Das Oberlandesgericht Köln urteilte 2005: „Für die Erziehung ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht nur auf die Kleinfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern, beschränkt wird. Vielmehr fördert es seine geistig-seelische Entwicklung, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, insbesondere mit den Großeltern.“
Wie bereichernd Großeltern für das Familienleben überhaupt und für die Enkel im Speziellen sind, sollte nicht vergessen werden, mahnt Psychologe Manfred Holtermann. „Wenn Kinder psychischen Stress haben, sind Großeltern eine wichtige Ressource.“
Lesen Sie hier das vollständige Interview zur Bedeutung der Beziehung von Großeltern und Enkeln
Sie haben auch eine Frage zum Thema Familie, Schule oder Erziehung? Dann schreiben Sie mit dem Betreff „Leserfrage“ an die Redaktion „Eltern & Schule“, E-Mail: redaktion@elternplus.de
Zurück